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Was
ist eigentlich Immobilienbetrug?
Grund für den WebRing gegen Immobilienbetrug,
Stand: 10.01.2005: |
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1.1 Wie
fing der Immobilienbetrug an?
1.2 Fragen, den Sie möglichen
Betrügern stellen könnten
2.0 Das böse erwachen
2.1 Der finanzielle Untergang
2.2 Ist es möglich, jemanden
dafür haftbar zu machen?
2.3 Was sagen die Gerichte dazu?
2.4 Das Verjährungsgeschenk
an die Betrüger
2.5 Ist die BaFin überflüssig?
2.6 Schlusswort
3.0 Surft durch den WebRing gegen
Immobilienbetrug!
4.0 Die Kurzgeschichte des WebRing
Ringmasters:
Seit einigen Jahren formiert sich im Internet der Widerstand gegen
den organisierten Immobilienbetrug.
Speziell gegen die Firmen und Finanzinstitute, die in diesem Gebiet
tätig waren oder es sogar heute noch sind. Der Verbraucherschutz
schätzt, dass inzwischen zwischen 300.000 und 1.000.000 Personen
durch diese Geschäfte ruiniert wurden!
1.1 Wie fing der Immobilienbetrug
an?
Viele normal Verdienende wurden von so genannten "Finanzdienstleistern" oder
von "Versicherungsvertretern" (oft über einen guten
Bekannten oder Arbeitskollegen) seit Anfang der 90iger Jahren nach
dem Treuhand- und Erwerbermodellprinzip, mit dem Lockruf
- Steuern sparen,
- Super Altersvorsorge,
- Schutz gegen Inflation,
- Kauf ohne Eigenkapital oder
- sehr geringe monatliche Eigenbelastung
um einen Großteil Ihres Kapitals/Einkommens erleichtert.
Denn gerade in Zeiten der hitzigen Rentendiskussionen hört
man:
- Dass die Rentenhöhe Jahr für Jahr gesenkt wird.
- Dass manche Firmen darüber nachdenken die Betriebsrenten
zu kürzen oder sogar abzuschaffen.
- Die angesparte Altersvorsorge im Rentenalter versteuert werden
soll.
- Sozialversicherungsbeiträge sollen auf die angesparte Rente
fällig werden.
- Die Riester Rente zu kompliziert ist.
- Das Lebensversicherungen jetzt teilweise versteuert werden sollen.
- Und so weiter.
In diesem Klima der Unsicherheit haben Kapitalanlagebetrüger,
welche Produkte des grauen Kapitalmarkts anbieten, Hochkonjunktur! (Siehe
dazu unter "Feedback & Referenzen" einer
veröffentlichten Email vom Dezember 2003, welches verdeutlicht
das der organisierte Immobilienbetrug noch HEUTE (!!) unverändert
weitergeht!)
Diese "Experten" des grauen Kapitalmarktes suchten ihre
Opfer in einer so genannten Haustür Situation auf, was bedeutet,
dass die Erstkontaktaufnahme vom Vermittler ausging, mit dem Ziel
das Opfer zu überrumpeln (vergleichbar mit dem Verkauf von
Zeitschriftenabos an der Haustür). Beispiele für die
Erstkontaktaufnahme:
- Über einen nicht erwarteten Telefonanruf (Coldcall, Kaltakquise).
- Unangemeldeter Besuch zu Hause oder in der Firma.
- Anruf/Besuch auf Empfehlung eines Verwandten oder Arbeitskollegen.
Mit der Behauptung, man könne "Steuern sparen" verkaufte
man den Opfern eine vermietete Eigentumswohnung als Kapitalanlage
zur Steuerersparnis und zur Altersvorsorge.
Eigenkapital wäre für diese Kapitalanlage nicht nötig,
da die monatlichen Belastungen fast komplett von der Steuerersparnis
und der eingenommenen Miete gedeckt würden (die monatliche
Belastung würde z.B. nur zwischen 50 und 150 Euro betragen).
Es wurde sogar argumentiert, man könnte seine Wohnung nach
5 bis 10 Jahren mit Gewinn verkaufen, wenn man dies möchte
(z.b. nach ende der Zinsbindungsperiode). Laut den Betrügern
wäre dies eine Tolle und vor allen Dingen sichere Sache.
Oftmals wurde das Argument benutzt, Immobilien seien doch "so“ sicher,
wegen der langfristigen Wertsteigerung. Verschleiert wurde dabei,
dass die von den Vermittlern verkauften Immobilien oftmals Problemimmobilien
mit schlechter Lage waren, obwohl die Prospekte genau das Gegenteil
behaupteten.
Wenn man sich die Wohnung anschauen wollte, wurde man oft mit dem
Gegenargument konfrontiert, dass man diese nicht angucken muss,
weil eine so genannte "Mietpoolverwaltung" die komplette
Verwaltung übernimmt und sich um "alles" kümmern
würde (Vermietung, Mieterhöhungen, Pflege). Außerdem
würde (nach angaben der Vermittler) keiner vor dem Aktienkauf
in die USA fliegen, um sich den Firmensitz einer Aktiengesellschaft
anzusehen!
Nachdem der Vermittler vom Opfer eine Selbstauskunft einholte,
wurde gesagt das diese Kapitalanlage von einer namhaften Bank geprüft
wäre und für gut befunden wurde. Eine Finanzierungszusage
würde schon vorliegen. Das Stichwort "Bankgeprüfte
Immobilie" wurde oft von Anlagebetrügern verwendet
und täuschte dem Laien die Werthaltigkeit einer Immobilie
vor. Der "gute" Name einer Bank täuschte, weil sie
nur im eigenen Interesse prüfte, oft zum Nachteil des Opfers.
Die Einholung der Selbstauskunft diente dazu, die finanziellen
Möglichkeiten des Kunden einzuschätzen (Bonität).
Anhand dieser Daten wurde dann vom Vermittler die passende Wohnung
ausgesucht, welche zum finanziellen Rahmen des Kunden passte, um
den ermittelten Finanzierungsspielraum "voll" auszuschöpfen.
Die Bonitätsanforderungen der beteiligten Banken/Bausparkassen
waren dabei oftmals so gefährlich gering, dass selbst Kleinverdiener
mit einem Jahresnettoeinkommen von z.B. nur 22.000 Euro ein Darlehen
von 55.000 Euro zur 100% Finanzierung der Wohnung ohne Eigenkapital
vermittelt bekamen!
Dabei wurden in den meisten Fällen beim Kunden kaum Reserven
bei der Finanzierung eingeplant (damit der Vertrieb so viel Provision
wie möglich kassieren konnte). Die kleinste Unstimmigkeit
sollte später dazu führen, dass die Finanzierung schnellstmöglich
beim Kunden zusammenbrach (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz)!
Wie groß die verkaufte Wohnung letztendlich war, spielte
nur eine untergeordnete Rolle. Wichtig war, dass diese zur Bonität
des Kunden passte. Meistens waren die angebotenen Wohnungen weit
weg, selten in der Nähe des Kunden.
Zudem müsste man sich beim Abschluss dieser "tollen“ Geldanlage
beeilen, da nur noch sehr wenige Wohnungen vorhanden wären
und diese tolle Geldanlage bald vergriffen wäre. Oder im neuen
Jahr würden sich die Steuergesetze ändern (z.B. Änderung
der Eigenheimzulage ab 2004, 2005!). Man müsste sich aus diesen
Gründen beeilen, um z.B. noch Steuervorteile aus dem alten
Jahr zu sichern (das so genannte Jahresendgeschäft).
Man könnte jetzt "sofort" zu einem Notar fahren,
um das Ganze noch beurkunden zu lassen. Dieser (Mitternachtsnotar)
wäre auch nachts zu später Stunde (oder am Wochenende)
zu erreichen, um noch die fristen rechtzeitig zu schaffen.
Spätestens bei der Unterschrift unter einen Treuhandauftrag
(oder unter einem Finanzierungs-Vermittlungsauftrag mit Darlehensantrag)
ging Jahre später der Albtraum los!
Achtung!
Sollte
Ihnen jemand eine "Immobilie" zur Altersvorsorge oder
Steuerersparnis anbieten und Sie erkennen dabei Parallelen zum
vorherigen Text?
Dann FINGER WEG !!! (grundsätzlich
sollte man ohnehin nichts an der Haustür oder am Telefon,
ohne eigene Initiative kaufen)
Sie machen sich mit dem Erwerb solch einer Immobilie als Altersvorsorge
(wie oben beschrieben) unglücklich und ruinieren ihre Nerven,
ihren Freundeskreis, ihre Gesundheit und ggf. auch noch ihr kostbares
Leben (den sie nur 1x haben)! Der Autor von dieser Seite wurde
Opfer dieser Geschäfte und kam nach fast 10 Jahren Eigeninitiative
heraus (siehe http://www.immoschaden.de).
Verstehen Sie diese Seite bitte als eindringliche Warnung
vor solchen Geschäften!
1.2
Fragen, den Sie möglichen Betrügern stellen könnten
Sollten Sie Kontakt mit einem Anlagebetrüger haben, dann könnten
Sie ihm ein paar Fragen stellen (das Ergebnis lesen sie weiter
unten).
Seien sie VORSICHTIG! Die Anlagebetrüger sind psychologisch
sehr gut geschult!
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Was
sagt ein Makler um die Ecke zum Angebot des Anlagebetrügers?
(1 = OK, 2 = Zu teuer, vergiss es oder ähnlich)
Meistens ist Angebot von einem Anlagebetrüger etwa doppelt
so teuer (oder mehr!) wie vergleichbare Wohnungen (durch
versteckte Provisionen). Zum Vergleich gibt es z.B. RDM listen. |
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Kann
man sich das Objekt ansehen?
(1 = Ja, 2 = Nein)
Laut Anlagebetrüger nicht nötig, weil der "Mietpool" alles
macht, oder das Haus ist noch nicht gebaut. |
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Kann
man in der Wohnung selbst wohnen?
(1 = Ja, 2 = Nein)
Wenn man in der Wohnung selbst wohnen würde, wäre
laut Anlagebetrüger der Kauf sinnlos, da man keine Mieteinnahmen
und Steuervorteile hätte. |
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Ist
das Objekt um die Ecke, oder ist es weit weg?
(1 = Um die Ecke, 2 = Weit weg)
Wenn das Objekt weit weg ist, dann sind alle Eigentümer über
ganz Deutschland verteilt, was die Einberufung von WEG Versammlungen
bzw. die Bildung von WEG Beiräten zwecks Kontrolle erheblich
erschwert (was nach Möglichkeit nicht stattfinden soll!). |
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Wenn
ein Mietpool mit im Spiel ist. Ist die Mietausschüttung
wesentlich höher als der Mietspiegel?
(1 = Nein, 2 = Ja)
Mietspiegel können oftmals bei www.<stadtname>.de,
beim RDM-Makler oder Mieterverein eingesehen werden. Man
kann davon ausgehen, dass die Mietpoolausschüttung erheblich
höher ist, als die Tatsächliche Eingenommene miete.
Anlagebetrüger setzten in der Vergangenheit die Poolausschüttung
als Mieteinnahme im Darlehensvertrag ein, um erheblich höhere
Darlehen zu bekommen (die Banken prüfen nur im eigenen
Interesse und nicht im Interesse des Kunden). Höherer
Darlehen = Höhere versteckte Provision für den
Verkäufer. |
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Kann
man die Wohnung auch bei einer anderen Bank finanzieren?
(1 = Ja, 2 = Nein)
Dies geht laut Anlagebetrüger nicht, wegen der angeblich "super
Konditionen" bei der betreffenden Bank. Im Kaufpreis
wurde in der Vergangenheit eine Zinssubvention versteckt
(Kein DISAGIO!!), welches die Zinsen des angebotenen Darlehens
drückte und scheinbar attraktiv gegenüber anderen
Banken gestaltete (arglistige Täuschung, da die hohen
Zinsen über den überteuerten Kaufpreis dennoch
bezahlt werden!) Eine andere Bank wird sich meistens weigern
solch eine (schrott) Immobilie zu finanzieren! |
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weitere
Fragen folgen ... |
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Konnten
Sie alle (oder fast alle) Fragen mit "2" beantworten?
Dann FINGER WEG !!!
Sie machen sich mit dem Erwerb solch einer Immobilie als Altersvorsorge
nur unglücklich!!
Nachfolgend können Sie nachlesen, was passiert wäre,
wenn Sie solch ein Geschäft in den 90iger Jahren abgeschlossen
hätten.
Verstehen Sie diese Seite bitte als eindringliche Warnung
vor solchen Geschäften!
2.0 Das böse
erwachen!
Spätestens nach wenigen Jahren fiel den meisten Opfern auf,
dass etwas nicht stimmte. Bauträger, Mietgaranten und Immobilienvertrieb
melden plötzlich Insolvenz an. Als Folge explodierten die
Kosten bei den Betroffenen. Nicht selten wurden z.B. aus 150 Euro
Kapitalanlagekosten im Monat plötzlich 600 Euro oder mehr! Die
Eigentumswohnung spielte jetzt plötzlich die zentrale Rolle
im Leben des geprellten Opfers (welche oft beim Verkauf im Hintergrund
stand, da eine Kapitalanlage zur Alterssicherung und Steuerersparnis
im Vordergrund stand).
Dann erfuhr man z.B. von einem Anwalt, dass die Berechnungen des
Bankkredits in der Regel von den Immobilienvertrieben "schön
gerechnet" wurde. In der Regel entsprach der tatsächliche
Verkehrswert der Wohnung nur 20 bis 60% des Kaufpreises des Anlagebetrügers,
wobei alle Beteiligten (Banken/Vermittler/Verkäufer) dies
oftmals wussten. Die hohe Differenz zwischen Kaufpreis und tatsächlichen
Wert der Wohnung erklärte sich durch versteckte Provisionen
und versteckte Gebühren (Weichkosten) für dieses ganze
Vertragswerk (natürlich ohne Wissen des Opfers).
Es stellte sich in den meisten Fällen heraus, dass die Eigentumswohnungen
in einem sehr schlechten Zustand waren. Oftmals standen die Wohnungen
Jahre lang leer oder es wohnten dort Problemmieter z.B. vom Sozialamt.
Oftmals stammten diese Wohnungen aus Beständen der ehemaligen
Neuen Heimat oder aus einer Konkursmasse. Diese Wohnanlagen wurden
von "Aufteilern" oder "Zerteilern" billig eingekauft,
in Wohneigentum umgewandelt und dann für den Verkauf oberflächlich
billig renoviert (Pinselsanierung). Dann wurden diese Wohnungen
zu drastisch überteuerten preisen an Klein- und Mittelverdiener
weiter veräußert (z.B. ortsüblicher Verkehrswert
500 - 700 €/qm, verkauft mit 900 bis 2000 €/qm).
Andere der so angepriesenen Wohnungen wurden auch neu gebaut. Manchmal
ging kurz vor der Fertigstellung (z.B. nach dem Verkauf aller Wohnungen)
der Vertrieb/Bauträger/Mietgarant (oft unter dem Dach einer
Gesellschaft) in Insolvenz. Jetzt standen die Opfer vor einer nicht
fertig gestellten Wohnanlage (oder Ruine) mit zusätzlichen
erheblichen Kosten und Ärger.
Dadurch, dass viele Käufer durch die sehr knappe Kalkulation
der Finanzierung vor dem Ruin standen und zum Überleben oftmals
die Zahlungen einstellen mussten, geriet die WEG-Verwaltung ebenfalls
in Schwierigkeiten, falls viele Eigentümer durch ähnliche
Probleme die Zahlungen einstellten.
Gefördert wurde die Zahlungseinstellung nicht nur durch die
oftmals sehr knapp kalkulierte Finanzierung der Banken, sondern
kam auch dadurch zustande, dass in den verkauften Wohnanlagen oftmals
ein langjähriger Reparatur- und Sanierstau vorlag, welches
zu horrenden Nachzahlungen (Sonderumlagen) der Eigentümer
führte.
Durch die Zahlungseinstellung vieler Eigentümer war es der
WEG Verwaltung fast unmöglich die nötigen Instandhaltungsmaßnahmen
durchzuführen. In einigen Wohnanlagen reichte das eingenommene
Geld sogar nicht mehr aus, um die laufenden Kosten einer Wohnanlage
zu decken. Der Untergang der Wohnanlage sollte sich deswegen erheblich
beschleunigen.
Zusätzlich zu all diesen Problemen sollte auch noch Missmanagement
bei dem einen oder anderen WEG Verwalter dazu geführt haben,
dass weitere Kostenprobleme entstanden.
Ein krasses Beispiel für den Niedergang
einer Wohnanlage könnte man die Wohnanlage in der Kielstraße
26 in Dortmund bezeichnen (das so genannte Horrorhaus). Nach hohen
Leerständen, Brandgefahr und nachdem der WEG-Verwalter die
laufenden Kosten nicht mehr decken konnte, wurde das Hochhaus geräumt
und zugemauert!
Link:
Fotos vom so genannten Horrorhaus in Dortmund, Kielstraße
26 |
2.1 Der finanzielle
Untergang
Viele Geschädigte versuchten, um den Schaden zu begrenzen,
die Wohnung zu verkaufen. Sie mussten jedoch feststellen das die
Eigentumswohnung vielleicht wenn man Glück hatte nur 30% bis
50% des ursprünglichen Kaufpreises wert war. Wenn man allerdings
Pech hatte, war die Wohnung durch den schlechten Zustand nichts
mehr wert. Selbst wenn die Wohnung einen Wert hatte, war oftmals
ein Verkauf unmöglich, weil kaum Interessenten bereit waren
solch eine Wohnung zu kaufen. Das oftmals schwierige Umfeld, wo
die Wohnung lag (z.B. hoher Ausländeranteil, viele Sozialhilfe
Empfänger) machte den Verkauf der Wohnung nicht einfach.
Auch war es kein Zufall, dass die angepriesenen Eigentumswohnungen
oft mehr als 300 km weg vom Wohnort waren. Opfern aus dem Westen
wurden z.B. systematisch Wohnungen aus dem Osten verkauft und umgekehrt.
Zur Wohnung wurde in der Regel ein Mietpoolvertrag mitverkauft
(das so genannte rundum sorglos Paket). Diese würde laut den
Anlagebetrügern alles im Griff haben und sich um alles kümmern.
In Wirklichkeit war die Mietpoolverwaltung (oder Sondereigentumsverwaltung)
eines der wichtigsten Instrumente der Immobilienbetrüger.
Diese verschleierten in Wirklichkeit gegenüber dem geprellten
Käufer die tatsächliche Lage im Wohnobjekt (schlechter
Zustand der verwalteten Wohnungen, hohe Leerstände) und zahlte
zudem in den meisten fällen erheblich mehr Miete aus, als überhaupt
eingenommen wurde. Es war bei dieser kalkulierten Konstruktion
eine frage der Zeit (wenige Jahre), bis die Mietpoolverwaltung
insolvent wurde. Hiernach brach dann in der Regel das große
Chaos aus!
Das meiste was das Opfer verdiente, wurde vom Kredit und von den
Nebenkosten der Wohnung aufgefressen (wenn die Wohnung leer stand,
war die finanzielle Lage noch wesentlich schlechter).
Wenn es beim Opfer ganz schlecht stand, war dieser nicht mehr in
der Lage den Kredit zu zahlen (u.a. durch Kündigung/Scheidung
oder durch gefährliche Kreditverträge mit dynamischer
Anpassung (z.B. Badenia Bausparkasse) wo die Belastung mit der
Zeit steigt).
Im Falle der Zahlungsunfähigkeit drohte das Finanzinstitut
mit Zwangsvollstreckung in das private Vermögen. Denn diese
sicherte sich im Grundbuch der Wohnung bzw. im Darlehensvertrag
das Recht auf Vollstreckung in das komplette Vermögen (z.B.
nach §800 ZPO), ohne das dies dem Opfer beim Kauf erklärt
wurde.
Zu dieser sehr unangenehmen Situation kam noch hinzu, dass die
Opfer regelmäßig Post (oder anrufe) von Firmen, Vereinen
oder Interessengemeinschaften bekamen, die ihre Dienste auf einer
oft zweifelhaften Art und Weise anbieten (durch Entrichtung von
Mitgliedsbeiträgen oder durch Abschluss eines zweifelhaften
Vertrages (z.B. Prozessfinanzierungsvertrag)).
Ging man diesen Offerten ohne Prüfung z.B. durch den Verbraucherschutz
oder einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ein, lief
man Gefahr noch ein zweites Mal betrogen zu werden (leider zum
Nachteil anderer unabhängig arbeitender Geschädigteninitiativen).
Vielen Opfern blieb seit einigen Jahren kein anderer Ausweg mehr,
als in die Privatinsolvenz zu gehen (INSO), oder wer eine Rechtschutzversicherung
hatte, zu klagen (wer kein Rechtschutz hatte, konnte sich eine
Klage oft nicht leisten (bedingt durch die sehr hohen Streitwerte)).
Leider
sahen einige wenige Opfer keinen anderen Ausweg aus der Misere
und haben deswegen sich das Leben genommen (Selbstmord, Suizid).
2.2 Ist es
möglich, jemanden dafür haftbar zu machen?
Jetzt könnte man theoretisch den Vermittler, Vertrieb oder
Verkäufer z.B. wegen Falschberatung verklagen. Diese sind
aber meistens nicht mehr greifbar, weil diese entweder Pleite oder
z.B.untergetaucht sind. Bekommt man dennoch einen Vermittler/Vertrieb
vor Gericht (passiert nicht oft), sind die Strafen für den
begangenen Anlagebetrug oft so gering, dass diese den entstandenen
Schaden nicht ersetzen.
Einige Vermittler führen sogar diese miesen Geschäfte
unter dem Deckmantel einer neuen Firma weiter, bis diese zu einem
bestimmten Zeitpunkt wieder Insolvenz anmelden.
Da bleibt dann meistens nur noch das finanzierende Institut übrig,
bezüglich einer Klage.
Denn fast alle deutschen Banken oder Bausparkassen hatten solche
Geschäfte finanziert.
Die Presse berichtet unter anderem von solchen (fragwürdigen)
Finanzierungen von der HypoVereinsbank (mit geschätzten 108.000
fällen), Commerzbank, Badenia Bausparkasse (schätzungsweise über
8000 Fälle) und andere Großbanken/ Sparkassen/ Volksbanken
sowie Bausparkassen.
Es wird inzwischen vermutet, dass die finanzierenden Institute
mit den Vertrieben zusammengearbeitet haben. Dies ist aber in den
meisten Fällen so gut wie unmöglich zu beweisen, weil
die Opfer solche Unterlagen häufig nicht besitzen. Zudem trägt
der Opfer bei einer Klage die Beweislast, weshalb die finanzierenden
Institute solche Unterlagen nicht freiwillig zur Verfügung
stellen werden.
Allerdings gibt es inzwischen bei einigen sehr wenigen Fällen
Aussteiger, die belastende Unterlagen gegen die Banken/Bausparkassen
ans Tageslicht gebracht haben. Dies betrifft unter anderem die
HypoVereinsbank und der Badenia Bausparkasse.
2.3 Was sagen
die Gerichte dazu?
Trotz oftmals vollständiger Beweisunterlagen wird man allerdings
vom Gesetzgeber bzw. von den Gerichten benachteiligt. In
1991 wurde durch die Bundesregierung das Widerrufsrecht geändert,
was den an uns begangenen Immobilienbetrug begünstigt hatte.
Zudem kommt noch hinzu, dass die Gerichte häufig gegen die
Geschädigten entscheiden.
Speziell der 11 Senat des Bundesgerichtshofs unter dem Vorsitz
vom Bundesrichter Nobbe ist besonders durch ihre überwiegend
bankenfreundlichen Urteile aufgefallen (Herr Nobbe ist im Übrigen
bei Bankrechtstagungen oft mit dabei). Dieser Senat des BGH’s
wendet eine selbst erfundene Trennungstheorie an, welches Bankkredit
und Immobilienkauf als nicht einheitliches Geschäft ansehen
lassen. Dies ist allerdings in den meisten bekannten Fällen
ein Widerspruch, denn der Vermittler/Vertrieb verkaufte die Wohnung
und Finanzierung stets im Paket als einheitliches Geschäft.
Ohne Kredit keine Wohnung, ohne Wohnung kein Kredit!
Der europäische Gerichtshof fällte im Dezember 2001 ein
richtungweisendes verbraucherfreundliches Urteil gegen die Banken/Bundesregierung
(bezüglich Haustür Widerrufgesetz, Aktenzeichen C-481/99),
wonach das deutsche Widerrufsrecht nicht mit dem europäischen
Recht konform ist. Somit konnten solche Geschäfte auch nach
Jahren widerrufen werden (natürlich nach sorgfältiger
Prüfung durch einen für Kapitalanlagenbetrug spezialisierten
Anwalt mit großer Praxiserfahrung in diesem Gebiet).
Das Urteil vom EuGH wurde allerdings vom XI Senat des BGH bzw.
vom Deutschen Gesetzgeber nicht wie gefordert umgesetzt. Der Geschädigte
konnte zwar wie gefordert seinen Darlehensvertrag wiederrufen,
musste aber dann den Kredit auf einen Schlag zurückzahlen.
Letztendlich wurde man dafür bestraft, dass man wegen fehlender
Widerrufsbelehrung seinen Vertrag widerrufen hatte. Somit verstoßen
die derzeitigen deutschen Gesetze und Urteile des 11 BGH Senats
weiterhin gegen gültiges EU Recht.
Im August 2003 schaltete deswegen das Landgericht Bochum (AZ 1
O 795/02) den europäischen Gerichtshof (EuGH) ein, indem es
dort ein Vorlagebeschluss übersendete (Aktenzeichen C-350/03).
Hierbei warf das Bochumer Gericht dem BGH und den deutschen Bundestag
vor, die europäischen Vorgaben für den Verbraucherschutz
nicht ausreichend umgesetzt zu haben.
In einer späteren Stellungnahme zum EuGH verfahren schimpfte
auch die EU-Kommission, dass der BGH das Recht lediglich "formal
und mechanisch" anwende, ohne dabei den Verbraucherschutz
zu beachten. Die FAZ kommentierte: "Falls die Luxemburger
Europarichter dies bestätigen, könnten auf die Banken,
die die Käufe finanziert und teilweise mit den Vermittlern
zusammengearbeitet haben, Milliardenforderungen zukommen."
Nach dem Landgericht Bochum legte auch der HOLG Bremen (Az. 2 U
20/02, 2 U 23/02, 2 U 53/02) in einem ähnlichem Verfahren
ebenfalls einen Vorlagebeschluss beim EuGH vor (Az C-229/04). Auf
diesen neuen Vorgabebeschluss kommt jetzt eine besondere Bedeutung
zu, weil der Generalanwalt Philippe Léger beim EuGH in seinem
Schlussantrag vom 28.09.2004 zunächst den Vorgabeschluss des
LG Bochum wegen Formfehler für unzulässig erklärte,
wies aber gleichzeitig im gleichen Schlussantrag drauf hin, dass
der neue Vorgabebeschluss des HOLG Bremen sich genauer mit der
Problematik des "Haustürgeschäftes“ beschäftigt.
Somit ist im Moment offen, was eine Entscheidung vom EuGH betrifft.
Spätestens zum Vorlageverfahren des HOLG Bremen wird man wissen,
wie das EuGH zum Thema Haustürwiderruf denken wird (Verkündung
ca. Mitte 2005).
Durch diese Maßnahmen unbeeindruckt, urteilt das hohe Bundesgericht
weiterhin gegen die Verbraucher.
Im Dezember 2003 bestätigte auch das deutsche Verfassungsgericht
die bankenfreundliche Urteilspraxis des BGH (1 BvR 693/02). Leider
schwenkte inzwischen auch der IV Senat auf die Linie des 11ten
BGH Senats um, welche bisher im Sinne der Verbraucher urteilte.
Erfreulicherweise urteile der II-Senat des BGH am 14.06.2004 im
Sinne der Verbraucher (zur Thematik geschlossene Immobilienfonds)
wobei dieser Senat die bisherige Rechtsprechung des XI BGH Senats
kritisierte. Innerhalb des BGH's bestehen inzwischen verschiedene
Meinungen, welches die Anrufung des großen Senats zur Folge
haben könnte.
Inzwischen wird von einigen Rechtswissenschaftlern die Rechtsprechung
des 11ten BGH Senats offen als "Bankenverbrechen und Unrechtsprechung" gebrandmarkt
(siehe http://www.schuldrechtsmodernisierung.com,
Menü "Das Neuste").
Als geschädigter bekommt man deshalb den Eindruck, dass man
erst außerhalb Deutschlands zu dem begangenen Immobilienbetrug
Recht bekommt.
In 2003 klagte eine Amerikanerin sogar in den USA gegen die HypoVereinsbank,
wegen der nicht sehr guten Chancen in Deutschland. Die
Klage wurde allerdings in den USA nicht zugelassen, weil diese
sich nicht für zuständig erklärte.
Im Verlauf des Jahres 2003 wurden von mehreren hundert Personen
Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Diese
werfen der Bundesrepublik vor, die EU-Richtlinie 85/577 (Haustürrichtlinie)
aus dem Jahr 1985 nicht korrekt ungesetzt zu haben. Die Beschwerde
wurde unter Nummer 2003/4297 bei der EU-Kommission registriert.
In den Immobetrug Diskussionsforen (über WebRing erreichbar)
gibt es Andeutungen das das Problem hunderttausendender deutscher
Immobilienopfer mit den skandalfinanzierenden Banken und der haarsträubend
bankenfreundlichen Rechtsprechung auf europäischer Ebene zunehmend
ernst genommen wird. Es ist möglich das diese Beschwerden
in ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik münden
könnten.
2.4
Das Verjährungsgeschenk an die Betrüger
Zu den Ganzen komplex kommt auch noch dazu, dass der Gesetzgeber
den Immobilienbetrügern eine Reform geschenkt hat.
Denn seit dem 1. Januar 2002 trat das neue Schuldrechts-Modernisierungs-Gesetz
in kraft, welches die Verjährungsfrist dramatisch verkürzt
hatte. Während früher für viele Altfälle eine
30-jährige Verjährungsfrist galt, wurde diese ab dem
01.01.2002 um das 10fache gekürzt, nämlich auf 3 Jahre!
Das bedeutet, dass Schäden, welche durch Anlagebetrüger & Banken
angerichtet wurden ab dem 01.01.2005 verjährt sein könnten.
Weitere Infos können Sie hier nachlesen: http://www.immoschaden.de/wastun.shtm
Als Konsequenz, bekamen einige Anwälte zum Jahresende 2004
sehr viel zu tun.
Zahlreiche Gerichtsverfahren, Mahnbescheide, Anträge auf Prozesskostenhilfe
und Beschwerden bei den Schichtungsstellen wurden eingereicht,
um die Verjährung für Fälle vor dem 1.1.2002 zu
hemmen!
Alleine bei der Schlichtungsstelle für die privaten Bausparkassen
gingen über 1500 Beschwerden gegen die "Deutsche Bausparkasse
Badenia AG" ein.
2.5
Ist die BaFin überflüssig?
Einige Geschädigte sagen, es gäbe die Aufsichtsbehörde
für Finanzdienstleister, das "Bundesamt für das
Finanzdienstleistungswesen" (BaFin), welches gegen den Immobilienbetrug
und dessen Finanzierungen eingreifen soll. Allerdings hat die Bafin
nur die Aufgabe "die Aufsicht über die Solvenz der Banken" zu überwachen
und gegebenenfalls einzugreifen, wenn eine Bank in Schwierigkeiten
kommt. Also ein Tiger ohne Zähne für den Verbraucher!
Überraschenderweise führte in 2001 die BaFin nach zahlreichen Beschwerden
bei der "Deutschen Bausparkasse Badenia AG" eine Sonderprüfung
durch, welches einige interessante Informationen zutage brachte (siehe u.a. http://www.immoschaden.de).
Die Finanzaufsichtsbehörden in anderen Ländern (z.B.
USA) hingegen gehen wesentlich strenger bei Unregelmäßigkeiten
gegen Banken und Finanzdienstleistern vor. Auch die Rechtsprechung
in anderen Ländern ist oftmals eine andere, für den Verbraucher
Vorteilhaftere.
2.6 Schlusswort
Kenner der weltweiten Wirtschaft bestätigen mittlerweile,
dass Deutschland ein Eldorado der Betrüger geworden ist. Die
Ursache liegt unter anderem darin begründet das der Verbrauchehrschutz
in Deutschland verglichen mit denen anderer Länder schlecht
ist und das „jeder“ ohne Ausbildung und Haftungspflicht
Versicherungsdienstleistungen anbieten kann.
Auch die deutsche Politik und Rechtsprechung ist leider eher unternehmerfreundlich
zu interpretieren.
In einigen Publikationen wird daher vermutet, dass der an hunderttausenden
gering/Mittelverdienern begangene Immobilienbetrug, der größte
Betrugsskandal seit dem zweiten Weltkrieg in Deutschland ist.
Die Verbraucherzentralen schätzen, das mittlerweile ca. 300.000
- 1.000.000 Personen/Familien als Gering- und Mittelverdiener durch
diesen hinterhältigen Betrug um ihre Altersvorsorge und Existenz
gebracht wurden. Der dabei entstandene Schaden wird mittlerweile
im zweistelligen Milliarden Euro Bereich geschätzt. Insgesamt
ein sehr großer Schaden gegenüber der deutschen Volkswirtschaft!
Einige begingen inzwischen als Konsequenz Selbstmord oder stehen
kurz davor.
Auch Prominente sind durch diesen Betrug betroffen (u.a. Jürgen
Drews).
Im "Webring gegen Immobilienbetrug" findet man weitere
Internetseiten, die diese oben genannten Fakten auf ähnlicher
art und weise wiedergeben.
3.0 Surft
durch den WebRing gegen Immobilienbetrug!
Der "WebRing Immobilien Betrug Deutschland" ist eine
Möglichkeit so viele Seiten der Immobiliengeschädigten
wie möglich zu vernetzen, damit endlich diese unfairen Machenschaften
noch besser und effektiver einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt
werden. Wenn Sie die anderen Mitgliedsseiten des WebRings besuchen
möchten, dann verwenden Sie die Navigationsleiste, um zur
nächsten Seite zu kommen.
Wer als Immobiliengeschädigter sich mit seiner Internet Seite
an diesen WebRing anschließen möchte, der sollte die
Informationsseiten vom Webring durchlesen: http://www.webring-immobetrug.de.
Wenn Sie jemanden kennen der immobiliengeschädigt ist und
sogar eine Internet Seite hat, dann ermutigen Sie ihn bitte an
den WebRing teilzunehmen.
4.0
Die Kurzgeschichte des WebRing Ringmasters:
In 1991 wurde dem Autor durch den Vermittler Herr "Hartmut
Nutic" von der "Wirtschaftsberatung Andrea Strauch" aus
Wuppertal über den Vertrieb "Rese Wirtschaftsberatung & Treuhandgesellschaft
mbH (Konkurs)" aus Erkrath zusammen mit dem Strukturvertrieb "Heinen
und Biege" aus Dortmund eine überteuerte Eigentumswohnung
in Melle, Von-Bar-Straße (ehemalige Neue Heimat) verkauft
(wir wurden gebeten, diesen Satz zu ändern. Mehr dazu, siehe hier!).
Die Folge war u.a. jahrelanger Ärger mit Behörden, Anwälten,
Notaren, Familie, WEG-Verwaltung und vor allen dingen mit der Heinen
und Biege Tochter HMG. Die Finanzierung übernahm die Badenia
Bausparkasse AG (im Aachener & Münchener Beteiligungskonzern
(heute "Generali Deutschland")). Unsere Wohnung konnten wir aus eigener Kraft
Mitte 2000 verlustreich verkaufen. Weitere Informationen können
sie dazu auf http://www.immoschaden.de nachlesen.
Kurzinformationen zu den Wohnanlagen der ehemaligen Neuen
Heimat in Melle
Zwischen 1955 und 1969 baute die Neue Heimat Niedersachsen in Melle
264 Wohnungen verteilt in den folgenden Straßen: Hochstraße,
Waldstraße, Carl-Bösch-Straße, Gesmolder Straße,
Fritz-Reuter-Straße, Rabingen Straße, Helgoland Straße
und Von-Bar-Straße.
In 1987 verkaufte die "Neue Heimat Niedersachsen" diese
Wohnungen an die "WVAG München". Der neue Besitzer
wandelte diese dann in Eigentumswohnungen um. Anschließend
wurde in einem Modellprojekt versucht diese Wohnungen an die Mieter
zu verkaufen (das so genannte "Meller Modell" oder "das
Pilotprojekt Melle", wo das Konzept "Wohnungen in Mieterhand" oder "Wohneigentum
in Mieterhand" (WIM) von der Gewerkschaftsholding BGAG erprobt
wurde).
Als der Verkauf an die Mieter nicht gelingen wollte, beauftragte
der Verkäufer (WVAG) in 07/1990 den Strukturvertrieb Heinen & Biege
(oder IHB Heinen & Biege) mit dem Verkauf der Wohnungen, überwiegend
an Kapitalanleger. Dieser Strukturvertrieb verkaufte innerhalb
von 3 Jahren 201 (von 264) Wohnungen in Melle die überteuert
waren!
Die Käufer dieser durch Heinen und Biege vermittelten Wohnungen
waren fast alle automatisch Mitglied im Mietpool der "Haus-,
Mieten und Grundstücksbetreuungs GmbH", kurz HMG GmbH.
Als Folge dieser "erfolgreichen" Geschäfte werden
regelmäßig Wohnungen aus diesen Wohnanlagen zwangsversteigert.
Die Heinen und Biege GmbH meldete am 02.08.2000 Insolvenz an. Danach
folgten die Schwesterfirmen "Baufinanzierungs- und Vermittlungsgesellschaft
für Baufinanzierung mbH (Baufinanz)", "IHB Immobilien
Heinen und Biege GmbH", "LUV Liegenschaften und Vermögen
Verwaltungsgesellschaft mbH", und zuletzt die "HMG Haus-,
Mieten- und Grundstücksbetreuungsgesellschaft mbH". Es
wird geschätzt, dass diese Firmen über 6000 Wohnungen
auf dubiose Art und weise vermittelt haben. Die Staatsanwaltschaft
Dortmund ermittelt.
Einige Nachfolgerfirmen von Heinen & Biege tätigen noch
heute ihre unseriösen Geschäfte.
Nach der HMG Insolvenz hatte die VOW Braunschweig die Mietpool-Sondereigentumsverwaltung übernommen.
Weitere Informationen können sie dazu auf http://www.immoschaden.de nachlesen. |
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